BKF Qualifikation
Regelungen und Voraussetzungen
LKW-Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 / Bus-Fahrer unterliegen seit 10.09.2008 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung
Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs
35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage a' 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW / BUS-Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss
Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden
§ 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) bestimmt, dass die erste Weiterbildungsphase fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation abzuschließen ist
Module
M1 Kinematische Kette / Energie und Umwelt
M2 Ladungssicherung / Sicherheit der Fahrgäste
M3 Sozialvorschriften
M4 Pannen, Unfälle,
Notfälle und Kriminalität / Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
M5 Unternehmensbild und
Marktordnung im Verkehr / Gesundheit und Fitness
Nachweis
Die Weiterbildung wird
Ihnen mit einer Bescheinigung nachgewiesen. Diese müssen Sie bei der
zuständigen Behörde vorlegen, um die Schlüsselzahl 95 in Ihren Führerschein
eingetragen zu bekommen.

Termine
auf Anfrage
auf Anfrage
Bruttopreis: 99€
Max. Teilnehmerzahl: 15
Weitere Hinweise
Rechtliche / normative
Grundlagen
Richtlinie (EU) 2018/645
BKrFQG in Verbindung mit
der BKrFQV