BKF Qualifikation - A-Team-Fahrschule

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BKF Qualifikation

Regelungen und Voraussetzungen
  
LKW-Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 / Bus-Fahrer unterliegen seit 10.09.2008 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung
 
Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs
 
35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage a' 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW / BUS-Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss
 
Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden
 
§ 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) bestimmt, dass die erste Weiterbildungsphase fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation abzuschließen ist
Module
M1   Kinematische Kette / Energie und Umwelt
M2   Ladungssicherung / Sicherheit der Fahrgäste
M3   Sozialvorschriften
M4   Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität / Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
M5   Unternehmensbild und Marktordnung im Verkehr / Gesundheit und Fitness
Nachweis
Die Weiterbildung wird Ihnen mit einer Bescheinigung nachgewiesen. Diese müssen Sie bei der zuständigen Behörde vorlegen, um die Schlüsselzahl 95 in Ihren Führerschein eingetragen zu bekommen.
Termine
auf Anfrage

Bruttopreis: 99€
Max. Teilnehmerzahl: 15
Weitere Hinweise
Rechtliche / normative Grundlagen
Richtlinie (EU) 2018/645
BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV
                                                                                                                                                      info@a-team-erfurt.de
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