S+FK Omnibus
Allgemeines
Wer als Unternehmer Verkehr mit Omnibussen oder Ausflugsfahrten mit PKW betreiben will,
benötigt dazu eine Genehmigung von der für den Betriebssitz zuständigen Behörde . Wenn der Unternehmer selbst fahren will, muss auch der Fahrgastbeförderungsschein vorhanden sein.
Die Genehmigungsbehörde prüft, ob die subjektiven Zugangsvoraussetzungen gemäß § 13 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom Antragsteller erfüllt werden. Neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, muss der Unternehmer oder der Verkehrsleiter die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Personenverkehrs nachweisen.

Termine:
nächste Lehrgänge
auf Grund geringer Nachfrage zur Zeit keine Angebote
Prüfungen
entsprechend Angeboten IHK