S+FK Taxi
Allgemeines
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung von der für den Betriebssitz zuständigen Behörde . Wenn der Unternehmer selbst fahren will, muss auch der Fahrgastbeförderungsschein vorhanden sein. Die Genehmigungsbehörde prüft, ob die subjektiven Zugangsvoraussetzungen gemäß § 13 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom Antragsteller erfüllt werden. Neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, muss der Unternehmer oder der Verkehrsleiter die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs nachweisen.

Termine:
nächste Lehrgänge
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Prüfungen
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